Die Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für Menschen mit
Behinderung (§ 66 BBiG / § 42r HwO) schreibt vor, dass „Ausbilderinnen/
Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG erstmals tätig
werden, […] neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen und
berufspädagogischen Eignung (AEVO u. a.) eine mehrjährige Erfahrung in
der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen
nachweisen“ müssen.
Der Hauptausschuss des BIBB empfiehlt für diese Zusatzqualifikation eine
umfassende Weiterbildung mit 320 Stunden, die alle relevanten Inhalte
abdeckt – von Pädagogik und Psychologie über Medizin und Recht bis hin zu
interdisziplinärer Projektarbeit. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen genau diese Qualifikation.