Bildungsangebote nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in Nordrhein-Westfalen

Die von uns angebotenen Seminare sind nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AWbG) als Bildungsurlaub anerkannt. Unterlagen zur Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kurse beinhalten 30 Zeitstunden an 5 Kurstagen und werden zum Teil mehrmals im Jahr angeboten. 

Hier geht es zum  Kursprogramm Arbeitnehmerweiterbildung.

Veranstaltungsort der Bildungsangebote ist das  Bergkloster Bestwig

 

Auszug aus dem
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
vom 6. November 1984 (GV.NRW.1984 S. 678), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009 (GV.NRW.2009 S.752)

"§1 Grundsätze 

(1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. 

(2) Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. 

(3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können. 

(4) Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und fördert damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf."

 

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